Die Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 28.April 2020 in Kraft!
„Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegenüber der Deutschen Presse Agentur. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer.“
Dieses Ziel möchte der Gesetzgeber damit erreichen, indem Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit härter geahndet werden. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze wurden teilweise um 100% angehoben.
Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden kann; außerorts ab 26 km/h. Das Punktekonto eines Fahrerlaubnisinhabers beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg füllt sich zudem schon ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h. Hierfür gibt es sodann einen Punkt in Flensburg.
Die einzelnen Bußgelder etc. können Sie hier – Änderung StVO – Fahrverbot ab 21 km/h zu schnell – nachlesen!
Für uns Anwälte sind die Neuerungen ja erfreulich. Ansonsten: Abzocke made by Scheuer. Der Mann ist wahrlich eine Katastrophe siehe Maut-Desaster!!
Meines Erachtens sind die Erhöhungen nicht unbedingt verhältnismäßig, da insbesondere bei gewissen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur sofort 1 Punkt zur Eintragung gelangt, sondern eben auch sofort ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt wird. Gerade im Stuttgarter Stadtgebiet gibt es zudem seit Kurzem eine Vielzahl von reduzierten Höchstgeschwindigkeiten (40 km/h), so dass dadurch eine zusätzliche Verschärfung und Brisanz folgt. Herrn Scheuer würde ich allerdings nicht derart bezeichnen.