Das geplante Bundesnichtraucherschutzgesetz steht zur Diskussion! Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des BNichtrSchG wird vom Bundesrat in den deutschen Bundestag eingebracht werden.
Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen und/oder Schwangeren soll erhöht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen das dann geänderte BNichtrSchG sollen Bußgelder von € 500,00 – € 3.000,00 drohen.
Es ist gemein bekannt, dass im Passivrauch verbrannten Tabaks toxische und krebserregende Substanzen enthalten sind, die zudem eine höhere Konzentration aufweisen, als im aktiv inhalierten Rauch. Die Entwicklung der Atemwege ist bis hin zum 20.Lebensjahr nicht abgeschlossen. Darüber hinaus weisen Minderjährige naturbedingt hohe Atemfrequenz auf, so dass gerade in geschlossen Fahrzeugen die Schadbelastung besonders hoch sein kann.
Die Tabakrauchbelastung sei nach aktuellen Erkenntnissen deutlich höher als in Rauchergaststätten, da das Volumen des geschlossenen Raumes in einem Fahrzeug in der Regel um ein Vielfaches geringer ist als in einer Gaststätte.
Ob bzw. wann der Bundestag eine gesetzliche Änderung des BNichtrSchG vornimmt oder nicht, bleibt abzuwarten.
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