EU-Verordnung Nr. 540/2014 vom 16.April 2014 besagt, dass seit 1.Juli 2019 alle neuen Typen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, ausgestattet sein müssen. Dieses Geräuschsystem simuliert Fahrgeräusche, die bei einem Fahrzeug mit herkömmlicher Antriebsart naturgemäß entstehen. Ab 1.Juli 2021 müssen gar alle Neuwagen mit Elektro- und Hybridantrieb entsprechend ausgerüstet sein.
Das AVAS soll Elektrofahrzeuge akustisch erkennbar machen, ab dem Anfahren um dem Erreichen einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren. Sofern die Fahrzeuge per se einen Warnton beim Rückwärtsfahren erzeugen, ist kein zusätzliches Geräusch über das AVAS zu erwarten. Sofern das Elektrofahrzeug schneller als 20 km/h fährt, ist es ebenfalls akustisch wahrnehmbar, da das Abrollen der Reifen ein ausreichendes Geräusch verursacht.
Die Geräusche des AVAS sollen den Geräuschen entsprechen, die durch Verbrennungsmotoren in der jeweiligen Fahrzeugklasse entstehen.
Die EU verfolgt mit dem AVAS das Ziel, dass Fußgänger und Radfahrer durch die Geräusche leichter gewarnt werden und somit auch die Wahrnehmbarkeit der Elektrofahrzeuge erhöht wird. Kritiker bemängeln, dass die emissionsarmen Elektrofahrzeuge (geräuschlos) einen erheblichen Vorteil gegen den Verbrennungsmotoren verlieren – die Leidtragenden sind diejenigen, die durch den Verkehrslärm beeinträchtigt sind. Bereits zugelassene Elektrofahrzeuge sind von dieser Regelung nicht erfasst.
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